Kurzzeitkennzeichen Hamburg - Kurzzeitzulassungen -

Kurzzeitkennzeichen Schilder kosten bei uns ab € 7,-- pro Stück.

 

Kurzzeitzulassungen kosten bei uns mit Haftpflichtersicherung, den Amtsgebühren und Schildern Euro 160,--. Wenn Sie eine eigene Versicherungs Evb. Nummer vorlegen, berechnen wir Euro 100,--

Öffnungzeiten: Montag bis Freitag von 7.00 - 18.00 Uhr

                    Telefon: 040 / 25 53 04

Kurzzeitzulassungen haben eine Gültigkeit von 5 Tagen ab dem Zulassungstag.

 

Wir können Kurzzeitzulassungen für Firmen mit Sitz/ Wohnort in Hamburg erledigen.

 

KFZ Papiere ZB1 und ZB2 mit gültigem Tüv sind neben EVB Nummer und Personalausweis im Original erforderlich. Eine Vollmacht wird bei uns unterschrieben.

 

Bei regelmäßigem Bedarf an Kurzzeitzulassungen ist eine Vollmacht zur wiederkehrender Verwendung erforderlich.

Kurzzeitkennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen den Buchstaben, und einer Erkennungsnummer, den Ziffern. Die Erkennungsnummer besteht ausschließlich aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04". Außerdem enthält das Kurzeitkennzeichen ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zulassung bemessen ist. Die einzeiligen Schilder haben eine Größe von 520 x 110 mm, die zweizeiligen maximal 340 x 200 mm.

Kurzzeitkennzeichen HH 04111 10/5/17. Kurzzeitkennzeichen einzeilig gültig bis 10.05.2017.

Was muß man über Kurzzeitkennzeichen unbedingt wissen

  1. Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Zulassung.
  2. Eine Vordatierung ist nicht möglich.
  3. Ungültig um 24 Uhr des eingeprägten Datums.
  4. Das Ablaufdatum liest sich wie folgt: Die obersten zwei Ziffern der Tag, die mittleren der Monat und die unteren das Jahr.
  5. Wenn das Datum abgelaufen ist können die Schilder entsorgt werden. Sie brauchen diese nicht zurückzugeben. Vor Ablauf auf keinen Fall entsorgen, ein anderer könnte diese Mißbrauchen und Sie wären eventuell verantwortlich.
  6. Fahrzeuge dürfen ausschließlich nur zur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden.
  7. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen keiner anderen Person zur Nutzung überlassen.
  8. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
  9. Mit dem Kurzzeitkennzeichen darf ausschließlich nur das Fahrzeug, für welches es beantragt wurde, in Betrieb gesetzt werden.
  10. Die Amtsgebühren für die Zuteilung beträgt in Hamburg Euro 10,20 zuzüglich Euro 0,30 für die Amtssiegel.

Moin Moin

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Kfz Zulassungsdienst

   A. Sievers GmbH

Ausschläger Weg 88

 20537 Hamburg - Mitte

 

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   040 / 25 53 04

 

E-Mail: info@hh-mm777.de

Internet: hhmm777.de

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